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Urheberunrecht?

März 15th, 2012

Interessanter Fall, mit dem ich mich kürzlich im Rahmen der Beschäftigung mit Urheber- und Leistungsschutzrecht befasste. Ich habe ihn mal protokolliert:

“Ich habe vor einigen Jahren meine Magisterarbeit bei einem wissenschaftlichen Buchverlag veröffentlicht. Das war ein wenig eitel – ein Buch zu veröffentlichen, mit meinem eigenen Namen vorne drauf, das erschien mir damals einfach reizvoll. Aber es geschah nicht nur aus Eitelkeit: Ich hatte ein Thema bearbeitet, zu dem niemand sonst so umfangreich geforscht hatte. Ich wollte die Ergebnisse (die valide sind und die ich für relevant für ein Nischenpublikum halte, auch wenn ich nur im Rahmen einer Abschlussarbeit auf sie stieß) nicht einfach unveröffentlicht verschimmeln lassen.

Wie es für wissenschaftliche Arbeiten, aber auch – sofern sie gedruckt werden – für Magisterarbeiten durchaus üblich ist, habe ich für die Veröffentlichung einen Druckkostenzuschuss bezahlt. Ich selbst habe ihn entrichtet, ich hatte kein Stipendium, mit dem die Kosten abgedeckt worden wären. Nicht ich als Autor habe also ein Honorar vom Verlag bekommen, sondern der Verlag bekam für die Veröffentlichung Geld von mir. Für jedes verkaufte Exemplar bekomme ich eine kleine Beteiligung.

Das ist wirtschaftlich nicht schlau gewesen, und dennoch konnte und kann ich damit leben. Das Buch ist für einen nennenswerten Markt (und wäre damit wirtschaftlich für einen Verlag unter anderen Konditionen) uninteressant, und darum, meine Arbeit zu Geld zu machen, ging es mir damals überhaupt nicht. Wie es üblich war, habe ich in diesem Rahmen allerdings auch die Nutzungsrechte an dem Werk abgegeben, ich darf es laut Vertrag also nicht an anderer Stelle noch einmal veröffentlichen.

Heute würde ich einen solchen Vertrag nicht mehr unterschreiben, sondern laut lachen und die Arbeit einfach im Internet veröffentlichen. Mehrfach wurde ich mittlerweile von Studenten darum gebeten, ihnen die Arbeit per E-Mail zu schicken. Der Verlag verkauft sie nämlich zu allem Überfluss zu einem hohen Preis, und sie ist nicht in allen Universitätsbibliotheken vorrätig.

Ich würde diese Online-Veröffentlichung jetzt gerne nachzuholen, auch ohne Einverständnis des Verlags. Ich bin der Meinung, dass das Geschäftsmodell des Verlags aus der Zeit gefallen und – falls es das wirklich jemals war – heute nicht mehr vertretbar ist. Ihm sollte kein exklusives Nutzungsrecht an meiner Arbeit zustehen, auch wenn ich mich vor Jahren damit einverstanden erklärte, es abzutreten.

Wenn die Studie nun tatsächlich, auf welchen Wegen auch immer, im Internet landete, wäre das nicht einmal zum Schaden des Verlags – den Jahresabrechnungen nach, die er mir nicht schickt, verkauft er ohnehin keine Exemplare mehr. Wäre es unter diesen Umständen vertretbar, bei der Online-Veröffentlichung ein wenig nachzuhelfen, oder sich zumindest nicht dagegen zu wehren, wenn sie jemand vornehmen möchte?”